Die Kriegserinnerungsmedaille wurde mit Gesetz vom 21. Dezember 1932 (BGBl. Nr. 361/1932) von der österreichischen Regierung gestiftet und vom Bundesminister für Heerwesen an Soldaten des Landes sowie an Personen verliehen, die während des Ersten Weltkriegs im Staatsdienst standen oder in der Verwundeten- und Krankenpflege tätig waren.