Die Jubiläums-Medaille für die bewaffnete Macht und die Gendarmerie wurde in zwei Varianten verausgabt.
Die bronzene Medaille wurde nahezu allen aktiven, nichtaktiven und ehemaligen Angehörigen der Armee, der Kriegsmarine, der Landwehren und Grenztruppen und der Gendarmerie verliehen. Auch Frauen, die in den militärischen Bildungsanstalten und den Militärschulen definitiv angestellt waren, hatten Anspruch auf diese Dekoration.
Eine goldene Sonderausführung der Jubiläums-Erinnerungsmedaille wurde allen Militärpersonen zuerkannt, die mit Datum vom 2. Dezember 1898 auf eine 50 oder mehr Jahre währende aktive Dienstzeit zurückblicken konnten.